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H-Kennzeichen
Ein Danke an Frank C. für die Zusammenstellung zum Teil aus unseren
Forumsbeiträgen
Anmerkungen, Erweiterungen und Berichtigungen sind ausdrücklich
erwünscht! Sendet diese bitte an
webmaster@suleica-orion-club.de
Wissenswertes über H-Kennzeichen und Autogas-Anlage
Rechtliches und wissenswertes unter:
www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/alle_infos_services_nach_fahrzeug/oldtimer
Alle freien Gutachter sollen jetzt H-Gutachten erstellen dürfen.
Das Fahrzeug muss 30 Jahre alt sein. Eventuelle technischen nicht
üblichen Umbauten müssen „nachweislich“ min. 20 Jahre alt oder
Rückbaubar sein. Aber welcher Prüfer kann dies bei einem Orion schon
genau feststellen. Also, wenn es nicht zu modern ist, sollte es gehen.
(Das alter kann sich auch durch z.B. einen Umbau auf ein anders
Fahrgestell ändern. Wird dieses nicht als Ersatzteil anerkannt, wird der
Tag der Zulassung des neuen Fahrgestells als Grundlage genommen)
Verschleißteile wie z.B. Heizung, Kühlschrank, Wandbespannung,
Möbeldesign, Bodenbelag etc. haben keinen Einfluss auf die Erteilung
eines H-Kennzeichens.
Das Fahrzeug sollte in einem „erhaltenswerten“ Zustand sein.
Beispiel für ein H-Gutachten:

Versicherung
mit H-Kennzeichen
Die
Würtembergische scheint der ideale Anbieter zu sein. Sie macht die
geringsten Einschränkungen bei der Nutzung.
Bei einem Zeitwert unter 5000,- € und einer jährlichen Kilometerleistung
von max: 3000 Km bekommt man sie schon für 146,- € Jahresbeitrag. Seit
dem 01.01.2009 werden auch Oldtimer-Wohnmobile versichert, sogar ohne
Mitgliedschaft in einem Club. Bei einem Zeitwert über 5000,- € wird ein
Wertgutachten gefordert.
Beispiel für ein Wert-Gutachten: 
Bei
einem Wertgutachten über z.B. 20 000,- € und einer Fahrleistung von max.
6000 Km, ergab sich folgende Berechnung (Stand Januar 2010):
Haftpflicht: mit 150.- € Selbstbeteiligung = 189,- €. Teilkasko: 1,02 %
von 20 000,- € = 204,- €
Bei
der Kilometerleistung kann man zwischen 3.000 bis 10.000 Km wählen. Ein
Fahrzeug für die tägliche Nutzung wird vorausgesetzt, muss aber nicht
bei der gleichen Versicherung versichert sein. Das Wohnmobil darf nur
privat genutzt werden.
Dabei gibt es keine Einschränkungen. Das Fahrzeug muss über Nacht in
einer Garage/Halle –Carport – oder mindestens auf einem eingezäunten
Platz, der nicht dem öffentlichen Verkehr dient, abgestellt werden.
Fahren darf das Fahrzeug jeder, der eine Genehmigung des Halters und
eine gültige Fahrerlaubnis hat. Campingausrüstung und Reisegepäck, sowie
technische Gegenstände (Laptop, Fotoapparat etc.) müssen bei einer
anderen Versicherungs-Gesellschaft versichert werden. Die
Würtembergische versichert diese Gegenstände grundsätzlich nicht.
Autogas-Anlage mit H-Kennzeichen
Mein Orion II Bj. 07.78, mit Austin A70-Benzinmotor wurde 2007 mit einer
Tartarini-Gasanlage nachgerüstet. Der Umbau wurde von der Fa. R. Hantke
in 47495 Rheinberg durchgeführt und kostete ca. 2.000 €.
In den Richtlinien des Tüv, für die Begutachtung nach $23 StVZO, steht:
Eine Gasanlage ist H-Kennzeichen tauglich, wenn sie vor 30 Jahren hätte
nachgerüstet werden können. Es muss eine Anlage nach dem Venturi-Prinzip
sein, also keine sequentielle (geht beim Austin sowieso nicht). Außerdem
ist eine rein mechanische Umschaltung von Benzin auf Gas vorgeschrieben.
Es muss ein Verdampfertyp eingebaut sein den es vor 30 Jahren auch schon
gab.
Den in meinem Orion eingebauten Verdampfer gibt es bei der Fa. Tartarini
in Goch.
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