|
Infos zur Gasprüfung, Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (AU)
Ein Danke an Frank C. für die Zusammenstellung zum Teil aus unseren
Forumsbeiträgen
Anmerkungen, Erweiterungen und Berichtigungen sind ausdrücklich
erwünscht! Sendet diese bitte an
webmaster@suleica-orion-club.de
Die
bestandene Gasprüfung
ist Voraussetzung für die HU. Diese muss aber nicht gleichzeitig mit der
HU gemacht werden. Sie kann auch schon vorher von einem, dazu
berechtigten Prüfer (z.B. ein Gasinstallateur) gemacht werden.
Bei der Prüfung, wird eine Dichtigkeits- und eine Funktionsprüfung,
gemacht. Bei der Funktionsprüfung wird ein Gerät nach dem anderen
gezündet. Nach einer kurzen Brennprobe wird das Gerät wieder
ausgeschaltet. Nach kurzer Zeit sollte ein „Klicken“ zu hören sein
(Zündsicherung). An jedem Gasgerät muss ein Absperrhahn eingebaut sein.
Bei der Heizung wird zusätzlich das Abgasrohr überprüft. Dieses muss ein
V2A-Rohr sein und mit einem zusätzlichen Schutzrohr versehen sein. Die
früher verwendeten Rohre aus Aluminium sind nicht mehr zulässig. Die
eingebaute Gasflasche muss mit einem Gurt o. ä. gegen Umfallen gesichert
sein. Außerdem muss am tiefsten Punkt eine Öffnung von min. 100 cm2
vorhanden sein. Die Druckprüfung der Gasflasche oder des Gastanks darf
nicht länger als max. 10 Jahre zurückliegen.
Die Anschlussschläuche müssen flexibel sein und dürfen keine
Risse/Beschädigungen aufweisen. Der oder die Regler müssen der Anlage
entsprechen 30 oder 50 Millibar und dürfen nicht älter als 10 Jahre
sein. In der Nähe der Gasflasche sollte ein entsprechender Aufkleber
über den Betriebsdruck der Anlage informieren. Hier sollte sich auch die
Plakette der letzten Überprüfung befinden. In einem Prüfbuch oder in
einer Prüfbescheinigung wird dokumentiert welche Geräte (auch Name des
Herstellers) eingebaut sind. Dieses Dokument ist im Fahrzeug mitzuführen
und zur nächsten Prüfung vorzulegen.
Sind in dem Fahrzeug nur Leitungen, aber keine Geräte (auch kein Regler
oder die Anschlussmöglichkeit einer Gasflasche) eingebaut, so besteht
für den Prüfer auch keine Gasanlage. Aus diesem Grund entfällt die
Überprüfung und es wird nur eine HU gemacht.
Für
die Notwendigkeit einer AU gibt es Stichtage.
Für Benziner: Ab dem 01.07.1969 Für Diesel: Ab dem 01.01.1976
Seit 2010 muss die AU im gleichen Monat gemacht werden wie die HU. Die
AU-Plakette an dem vorderen Nummernschild entfällt.
|